AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Josef Seibel Schuhfabrik GmbH) über die Internetseite www.deinfreiraum.com schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Vermietung einer Eventfläche.
(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.
(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungsbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen", "kaufen" / "jetzt kaufen", "kostenpflichtig bestellen", "bezahlen" / "jetzt bezahlen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
§ 4 Preise, Zahlung
(1) Der Gesamtpreis für die Leistungen einschließlich der auf die einzelnen Leistungsarten entfallenden Preisanteile ergibt sich aus dem Angebot. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen:
(1.1) Mit Annahme des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme fällig.
Der Restbetrag bei reiner Raumanmietung ist spätestens am Veranstaltungstag fällig.
(2) Sämtliche Preise sind Nettopreise in EUR. Etwa anfallende Umsatzsteuer wird der Kunde dem Vermieter bezahlen.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Haftung des Vermieters
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Gegenstand des Mieters selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(2) Dies gilt nicht, soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
(3) Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
(4) Besonderheiten im Rahmen des Vermietungszweckes, die nicht im Vertrag erwähnt sind, sind ausgeschlossen; eine Haftung des Vermieters besteht nicht. Besonderheiten sind u. a. solche,
1. für die bestimmte Erlaubnisse von Dritten (z. B. Behörden) erforderlich sind, oder
2. bei denen gefährdende Stoffe (z. B. Feuer, Gas, Chemikalien, Wasser) oder Tiere verwendet werden, oder,
3. für die der Raum nicht geeignet ist.
(5) Soweit die Haftung des Vermieters gemäß 6. Ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, und sonstiger Erfüllungsgehilfen (einschließlich Personen, die der Vermieter auf Weisung des Mieters beauftragt hat), nicht aber für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter.
(6) Soweit dem Kunden gemäß 7. Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese in 12 Monaten ab Vornahme der Leistung. Bei Vorsatz, bei Arglist und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Regelungen in 7. nicht verbunden.
(8) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für andere Ansprüche des Kunden gegen den Vermieter aus der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
§ 7 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für Beschädigungen im Veranstaltungsraum oder an dessen Inventar, auch Inventar Dritter, die durch ihn oder Dritte aus seinem Bereich (z. B. Teilnehmer) verursacht werden. Der Vermieter kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen.
(2) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die maximal zugelassene Personenzahl nicht überschritten wird. Er hat auf eigene Kosten die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die eine Überfüllung verhindern.
(3) Der Mieter haftet dafür, dass nach der Art der Veranstaltung keine Störung öffentlicher Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist. Dies gilt insbesondere auch für die Lautstärke von Musikdarbietungen.
(4) GEMA-pflichtige Veranstaltungen sind anzeigepflichtig. Die GEMA-Gebühren sind alleinige Pflicht des Mieters. Der Vermieter weist den Mieter darauf hin, dass für die öffentliche Aufführung Musik, die urheberrechtlich geschützt ist, eine Genehmigung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte mit Sitz in Berlin) einzuholen ist bzw. die Veranstaltung dort anzumelden ist. Der Mieter verpflichtet sich, die Genehmigung einzuholen. Die damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Mieter. Er legt dem Vermieter spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Bestätigung über die erteilte GEMA-Genehmigung vor. Die Nichtvorlage der Betätigung berechtigt den Vermieter zu sofortiger Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
(5) Die Anmietung erfolgt zu dem, im Mietvertrag oder der Veranstaltungsvereinbarung genannten Veranstaltungszweck.
§ 8 Gegenstände und Anschlüsse
(1) Soweit der Vermieter für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Gegenstände von Dritten beschafft, handelt der Vermieter im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Gegenstände frei.
(2) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an technischen Anlagen gehen zu Lasten des Kunden. Die durch die Verwendung entstehenden Kosten darf der Vermieter pauschal erfassen und umlegen.
(3) Störungen an vom Vermieter zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Vermieter diese Störung nicht zu vertreten hat. (Stromausfall, Schäden durch Strom etc.)
§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände
(1) Vom Kunden oder Teilnehmern mitgebrachte Gegenstände gleich welcher Art befinden sich auf Gefahr des Kunden im Veranstaltungsraum. Der Vermieter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Mitgebrachte Gegenstände müssen den behördlichen (z. B. feuerpolizeilichen) Anforderungen entsprechen.
Der Vermieter ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung vorher mit dem Vermieter abzustimmen.
(3) Der Kunde wird mitgebrachte Gegenstände nach Beendigung der Mietzeit unverzüglich entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf der Vermieter die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen und nach Ablauf einer Wartefrist (mindestens 1 Woche, höchstens 1 Monat) auf Kosten des Kunden entsorgen. Für im Veranstaltungsraum verbliebene Gegenstände kann der Vermieter für die Dauer des Verbleibs, Raummiete berechnen. Zurückgebliebene Gegenstände des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
(4) Der Kunde wird die Teilnehmer verpflichten, den Anforderungen dieser Ziffer nachzukommen und den Vermieter von etwaigen Ansprüchen der Teilnehmer freistellen, soweit Ansprüche des Kunden selbst gegen den Vermieter aus dieser Ziffer ausgeschlossen oder begrenzt wären.
§ 10 Rücktritt des Vermieters
(1) Neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten hat der Vermieter folgende vertragliche Rücktrittsrechte:
(1.1) Der Kunde leistet eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Vermieter festgesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht.
(1.2) Die Erfüllung des Vertrages wird dem Vermieter aus Gründen höherer Gewalt unmöglich.
(1.3) Der Kunde hat den Vertrag unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters, des Zwecks oder des Teilnehmerkreises geschlossen.
(1.4) Der Vermieter hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Durchführung des Vertrages den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit des Veranstaltungsraumes oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann.
(2) Der Rücktritt des Vermieters bedarf der schriftlichen Form.
(3) Im Fall eines Rücktritts seitens des Vermieters gemäß 10.1.1, 10.1.2, 10.1.3, 10.1.4 (einschließlich eines Rücktritts aus gesetzlichem Rücktrittsrecht), ist der Vermieter, unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem der Rücktritt erfolgt, berechtigt, den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen in Höhe von 20 % in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche seitens des Vermieters (z. B. auf Schadensersatz) bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Rücktritt des Kunden
(1) Der Rücktritt des Kunden bedarf der schriftlichen Form. Er ist nur zulässig, wenn sich aus diesem Vertrag oder aus anwendbarem Recht ein Rücktrittsrecht für den Kunden ergibt. Ein Teilrücktritt des Kunden ist möglich sowohl hinsichtlich der einzelnen Leistungsarten als auch hinsichtlich der Teilnehmeranzahl.
(2) Bei Rücktritt des Kunden ist der Vermieter berechtigt, nachfolgend mindestens in Rechnung zu stellen, wobei die Geltendmachung weiterer Ansprüche des Vermieters nicht ausgeschlossen ist:
(3) Den vereinbarten Gesamtpreis, sofern eine anderweitige entgeltpflichtige Erbringung der Leistungen an Dritte nicht möglich ist.
(4) Rücktrittsbedingungen:
a. Bei Rücktritt des Veranstalters, ab Festbuchung per mündlicher Zusage, per Email bzw. Vertragsunterschrift, ist der Vermieter berechtigt folgendes in Rechnung zu stellen:
• bis 45-30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Bruttoangebotssumme;
• bis 29-15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40% der Bruttoangebotssumme;
• bis 14-7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Bruttoangebotssumme;
• bis 7-0 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Bruttoangebotssumme;
Entscheidend für die Berechnung der oben genannten Fristen ist das Eingangsdatum der schriftlichen Auftragsstornierung.
b. Im Falle einer teilweisen Reduzierung der vereinbarten Leistung oder Umbuchung durch den Auftraggeber gelten die oben genannten Bestimmungen entsprechend, sofern nicht das Recht zur Reduzierung zu anderen Bedingungen eingeräumt worden ist.
Die Reduzierung des Umfangs einzelner Leistungen ist nicht ohne gesonderte Vereinbarung möglich.
II. Vermietung
1. Mieträume
Der Vermieter vermietet dem Kunden den Veranstaltungsraum FREIRAUM. Dieser Raum wird als „Mietraum“ bezeichnet.
2. Mietzeit
Beginn und Beendigung der Mietzeit ergeben sich aus dem Vertrag. Der Kunde übernimmt die Mieträume bei Beginn und gibt sie bei Beendigung in demselben zurück, der in dem Vertrag bei Beginn der Mietzeit festgestellt wurde; ausgenommen hiervon sind die üblichen Reinigungsarbeiten und ausdrücklich im Vertrag enthaltene Besonderheiten.
3. Vermietungszweck, Teilnehmer
Der Zweck der Vermietung und Anzahl der Teilnehmer sowie Teilnehmer mit besonderen Merkmalen (z.B. Schwerbehinderte, besondere Anforderungen an Verpflegung) ergeben sich aus dem Vertrag.
III. Bewirtung
1. Der Umfang der Bewirtung und des zur Bewirtung erforderlichen Personals ergeben sich aus dem gesonderten Bewirtungsvertrag.
2. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
IV. Kundeninformationen
1. Identität des Vermieters
Josef Seibel Schuhfabrik GmbH
Gebrüder-Seibel-Str. 7-9
76846 Hauenstein
Deutschland
Telefon: 06392-9221-321
E-Mail: freiraum@josef-seibel.de
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
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